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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik  "AUFGABEN UND VERFAHREN".


Beim Amtsgericht Vaihingen/Enz gibt es abweichend von den oben genannten allgemeinen Zuständigkeitsregelungen folgende Besonderheiten:

Für die Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Vaihingen/Enz ist das Amtsgericht - Familiengericht - in Besigheim zuständig, für Insolvenzverfahren das Amtsgericht - Insolvenzgericht - in Heilbronn.
Für das Mahnverfahren (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids) ist das Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung, 70154 Stuttgart, zuständig.
Das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister wird zentral beim Amtsgericht Stuttgart geführt.

Das Amtsgericht Vaihingen/Enz ist in den Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen über seinen eigenen Bezirk hinaus auch zuständig für die Amtsgerichte Besigheim und Marbach am Neckar.

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