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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Wichtige Hinweise:
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Vaihingen/Enz ist aufgelöst. Bareinzahlungen und Barauszahlungen sind nicht mehr möglich.

Für Ihre Überweisungen an das Amtsgericht Vaihingen/Enz finden Sie die notwendigen Angaben zur Bankverbindung unter der Rubrik  "DAS AMTSGERICHT / Bankverbindung".

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